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Rechtsanwalt Rötzer


Rechtsgebiete


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Arbeitsrecht


Im Arbeitsrecht, das auch durch einen eigenen Gerichtszweig, hier örtlich das Arbeitsgericht in Schwandorf als Zweigstelle des Arbeitsgerichts Weiden, geführt wird, sind wir sowohl für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber tätig. Dies hilft natürlich, beide Seiten zu verstehen und meist bereits im Gütetermin den Vergleich zu schließen, mit dem beide Seiten "leben" können, wie man so schön sagt.

Erbrecht


Im Erbrecht beraten und begleiten wird die Mandantschaft in verschiedenen Fragen. Die Langwierigkeit und Komplexität größerer Erbsachen erfordern aber Geduld. Eine Besprechung vorab, um den Umfang und die Vorgehensweise zur Lösung der anstehenden Fragen zu finden, ist in der sogenannten Erstberatung unabdingbar.

Familienrecht


Im Familienrecht bin ich seit Kanzleigründung tätig und spezialisiert. Die Probleme letztlich, die bei einer Trennung und Scheidung entstehen, sind menschlich und wirtschaftlich sehr ernst zu nehmen. Idealer Weise kann eine Lösung zur Trennung für die Betroffenen gefunden werden, die es ermöglicht, dass man sich nach wie vor begegnen und in die Augen schauen kann. 
Insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, die auch noch sehr jung sind, ist es in der Regel äußerst wichtig, einen vernünftigen Umgang und eine vernünftige weitere Vorgehensweise für die Zukunft auch nach einer Trennung zu finden. 
Einvernehmliche Lösungen sind insbesondere dann wichtig, wenn sich im Unterhaltsrecht die Lebensumstände oft ändern, die Gerichtsverfahrenm dazu meist langwierig und kompliziert sind und das den Parteien viel Nerven kosten kann. 
Ebenso im Bereich des Zugewinns kommt es oft auf Schätzungen von Immobilien oder Bewertungen von Firmen oder anderem Vermögen an, wodurch die Heranführung an eine einvernehmliche und gerechte Lösung stets das ist, was für die Parteien den meisten Gewinn für die Zukunft bringen wird. 
In einer realistischen Betrachtung und im Bewusstsein, dass durch Trennung auch aufgrund von steuerlichen und staatlichen Gegebenheiten die Betroffenen stets einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden werden, sind Lösungen das Ziel.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht, das auch durch einen eigenen Gerichtszweig, hier örtlich das Arbeitsgericht in Schwandorf als Zweigstelle des Arbeitsgerichts Weiden, geführt wird, sind wir sowohl für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber tätig. Dies hilft natürlich, beide Seiten zu verstehen und meist bereits im Gütetermin den Vergleich zu schließen, mit dem beide Seiten "leben" können, wie man so schön sagt.

Erbrecht

Im Erbrecht beraten und begleiten wird die Mandantschaft in verschiedenen Fragen. 


Die Langwierigkeit und Komplexität größerer Erbsachen erfordern aber Geduld. 


Eine Besprechung vorab, um den Umfang und die Vorgehensweise zur Lösung der anstehenden Fragen zu finden, ist in der sogenannten Erstberatung unabdingbar.

Familienrecht

Im Familienrecht bin ich seit Kanzleigründung tätig und spezialisiert. Die Probleme letztlich, die bei einer Trennung und Scheidung entstehen, sind menschlich und wirtschaftlich sehr ernst zu nehmen. Idealer Weise kann eine Lösung zur Trennung für die Betroffenen gefunden werden, die es ermöglicht, dass man sich nach wie vor begegnen und in die Augen schauen kann. 


Insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, die auch noch sehr jung sind, ist es in der Regel äußerst wichtig, einen vernünftigen Umgang und eine vernünftige weitere Vorgehensweise für die Zukunft auch nach einer Trennung zu finden. 


Einvernehmliche Lösungen sind insbesondere dann wichtig, wenn sich im Unterhaltsrecht die Lebensumstände oft ändern, die Gerichtsverfahrenm dazu meist langwierig und kompliziert sind und das den Parteien viel Nerven kosten kann. 


Ebenso im Bereich des Zugewinns kommt es oft auf Schätzungen von Immobilien oder Bewertungen von Firmen oder anderem Vermögen an, wodurch die Heranführung an eine einvernehmliche und gerechte Lösung stets das ist, was für die Parteien den meisten Gewinn für die Zukunft bringen wird. 


In einer realistischen Betrachtung und im Bewusstsein, dass durch Trennung auch aufgrund von steuerlichen und staatlichen Gegebenheiten die Betroffenen stets einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden werden, sind Lösungen das Ziel.

Sozialrecht

Man kann mit verschiedensten Fragen des Sozialrechts konfrontiert werden, meist ist es in einer Lebensphase, in der man bereits Rückschläge einstecken musste, sei es im Arbeitsleben, gesundheitlich oder in einer Auseinandersetzung mit Behörden, wie man es eigentlich nicht für möglich gehalten hätte.


Sprechen Sie uns mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens an, ob wir Ihren Fall sinnvoll vertreten können.


Leider ist die Bezahlung in diesem Bereich im Vergleich zu dem vorzunehmenden Arbeitsaufwand für einen Rechtsanwalt in der Regel äußerst gering, so dass man im Sozialrecht - auch bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung - tatsächlich von sozialer Tätigkeit sprechen kann.

Strafrecht

Wenn man mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird, ist in der Regel zunächst die Aufregung groß. 


Ich empfehle vor allem, sich bereits sehr frühzeitig anwaltliche Hilfe zu nehmen, oder sich zu leisten sozusagen, und nicht erst dann, wenn bereits die Anklageschrift oder ein Strafbefehl im Hause liegt.


Meist spielt die Reaktion und das Verhalten im Ermittlungsverfahren eine größere Rolle, als gemeinhin angenommen wird.


Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht, in der Unfallschadenregulierung bei Verkehrsunfällen oder der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen, sind wir Ihnen gerne behilflich.


Bei schwereren Verkehrsunfällen mit Verletzungen und Personenschäden sind zur Bestimmung des Schmerzensgeldes, eines Verdienstausfallschadens oder eines Haushaltsführungsschadens unsere medizinischen Kenntnisse von Nutzen.

 

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts zu übernehmen, wenn man keine Schuld trägt. Jeder Geschädigte hat also das Recht, durch einen Rechtsanwalt vertreten zu werden. Sollte eine Mitschuld bestehen, übernimmt die nicht gedeckten Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung.


Wir sprechen Sachverständigengutachten, Beweissicherungsgutachten, und andere Unterlagen mit den Mandanten durch, beraten in der besten und praktikabelsten Vorgehensweise zum Unfallschaden und natürlich begleiten wir auch die Mandanten bei Verletzungen und schwereren Verletzungen oft über Jahre hinweg, bis ein Fall ganz abgeschlossen werden kann.

Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht meint Verträge aller Art, Käufe, Verkäufe, im Zusammenhang mit dem Eigenheim, dem Auto, der Mietwohnung, Fragen zu Gesellschaft wie GmbH oder Einzelgesellschaft, auch Vertragsgestaltungen hierzu, Schadenersatz, Rückforderungen und anderes, Schenkungen.


Im Prinzip gibt es meist Lebenssachverhalte, die mehrere verschiedene Rechtsgebiete tangieren. 


Es gilt, das Entscheidende herauszuarbeiten, und  den Arbeitsschwerpunkt damit auf das zu legen, was zum Erfolg in der Angelegenheit führt.

Sozialrecht


Man kann mit verschiedensten Fragen des Sozialrechts konfrontiert werden, meist ist es in einer Lebensphase, in der man bereits Rückschläge einstecken musste, sei es im Arbeitsleben, gesundheitlich oder in einer Auseinandersetzung mit Behörden, wie man es eigentlich nicht für möglich gehalten hätte. Sprechen Sie uns mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens an, ob wir Ihren Fall sinnvoll vertreten können.
Leider ist die Bezahlung in diesem Bereich im Vergleich zu dem vorzunehmenden Arbeitsaufwand für einen Rechtsanwalt in der Regel äußerst gering, so dass man im Sozialrecht - auch bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung - tatsächlich von sozialer Tätigkeit sprechen kann.

Strafrecht


Wenn man mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird, ist in der Regel zunächst die Aufregung groß. Ich empfehle vor allem, sich bereits sehr frühzeitig anwaltliche Hilfe zu nehmen, oder sich zu leisten sozusagen, und nicht erst dann, wenn bereits die Anklageschrift oder ein Strafbefehl im Hause liegt. Meist spielt die Reaktion und das Verhalten im Ermittlungsverfahren eine größere Rolle, als gemeinhin angenommen wird.

Verkehrsrecht


Im Verkehrsrecht, in der Unfallschadenregulierung bei Verkehrsunfällen oder der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bei schwereren Verkehrsunfällen mit Verletzungen und Personenschäden sind zur Bestimmung des Schmerzensgeldes, eines Verdienstausfallschadens oder eines Haushaltsführungsschadens unsere medizinischen Kenntnisse von Nutzen.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts zu übernehmen, wenn man keine Schuld trägt. Jeder Geschädigte hat also das Recht, durch einen Rechtsanwalt vertreten zu werden. Sollte eine Mitschuld bestehen, übernimmt die nicht gedeckten Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung.
Wir sprechen Sachverständigengutachten, Beweissicherungsgutachten, und andere Unterlagen mit den Mandanten durch, beraten in der besten und praktikabelsten Vorgehensweise zum Unfallschaden und natürlich begleiten wir auch die Mandanten bei Verletzungen und schwereren Verletzungen oft über Jahre hinweg, bis ein Fall ganz abgeschlossen werden kann.

Zivilrecht


Das allgemeine Zivilrecht meint Verträge aller Art, Käufe, Verkäufe, im Zusammenhang mit dem Eigenheim, dem Auto, der Mietwohnung, Fragen zu Gesellschaft wie GmbH oder Einzelgesellschaft, auch Vertragsgestaltungen hierzu, Schadenersatz, Rückforderungen und anderes, Schenkungen. Im Prinzip gibt es meist Lebenssachverhalte, die mehrere verschiedene Rechtsgebiete tangieren. Es gilt, das Entscheidende herauszuarbeiten, und den Arbeitsschwerpunkt damit auf das zu legen, was zum Erfolg in der Angelegenheit führt.

„in dubio pro reo“

Der Grundsatz in dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), ist ein Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.


FAQs

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
  • Mein Fall ist sehr speziell, können Sie ihn dennoch bearbeiten?

    Sie werden es nicht glauben, aber jeder Fall ist sehr speziell. In den vielen Jahren der mitunter sehr spannenden Arbeit habe ich es noch nie erlebt, dass ein "Fall" gleich wie der andere war.

    Ob also eine Sache sehr speziell, sehr umfangreich oder vielleicht nur scheinbar sehr schwierig zu Beginn erscheint, werden wir in einer Ersteinschätzung rasch feststellen.

  • Wie sind Ihre Geschäftszeiten?

    Diese finden Sie am besten auf Google aktualisiert.


    Termine für persönliche Besprechnungen oder längere Telefonate finden wir, in Ergänzung zu den anderen Kommunikationswegen E-Mail, WhatsApp oder klassischer Post, u.a..

  • Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese Ihre Kosten vollständig?

    Entweder Sie haben bereits bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Schadennummer erhalten, oder wir werden für Sie eine Anfrage machen, ob Ihre Angelegenheit mit den gesetzlichen Gebühren übernommen wird.


    Dies hängt von vielen verschiedenen Bedingungen der Versicherung ab, die zu beschreiben den Rahmen hier übersteigen würde.

  • Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe?

    Wir helfen Ihnen, die notwendigen Formulare auszufüllen, die man auch im Internet einsehen und herunterladen kann, auf den üblichen staatlichen Seiten.


    Prozesskostenhilfe heißt es im Zivilrecht, Verfahrenskostenhilfe meint das gleiche, aber so heißt es speziell im Familienrecht.

  • Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

    Ganz einfach: am besten immer alle, die im Zusammenhang mit der Angelegenheit stehen.


    Wir suchen uns die Unterlagen heraus und scannen sie auf ein hauseigenes Sicherheitssystem, so daß Sie Ihre Originalunterlagen auch wieder gleich mit nach Hause nehmen können.

  • Wie erfolgt die Bezahlung?

    Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, fällt vielleicht noch eine Selbstbeteiligung an. Die Kosten rechnen wir mit der Versicherung ab. 


    Dies ist insbesondere wichtig, sollte man in einer Auseinandersetzung mit einem hohen Prozessrisiko leider tatsächlich verlieren. Darüber klären wir aber vorab auf.


    Gewinnen Sie die Angelegenheit, ist die gegnerische Seite in der Regel verpflichtet, für unsere Kosten oder die des Gerichts aufzukommen.


    Im Falle eines Vergleichs werden die Kosten entsprechend aufgeteilt im Verhältnis Obsiegen zu Unterliegen, oder es wurde im Vergleich eine eigene Kostenregelung getroffen. Achtung: die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nur im vorgenannten Verhältnis.


    Sind durch Mehrarbeiten von uns oder nach einer mit uns abgeschlossenen Honorarvereinbarung weitere Kosten entstanden, haben wir dies mit Ihnen vorab besprochen. Honorarvereinbarungen sind immer vorab schriftlich abgeschlossen.


    Auf unsere Bankverbindung Geschäftskonto RA Rötzer IBAN DE10 7505 1040 0380 0288 11 nehmen Sie die Überweisung vor, die wir Ihnen meist zunächst im Rahmen einer Vorschusszahlung nach § 9 RVG schriftlich angekündigt haben.


    Auf unser Fremdgeldkonto IBAN DE26 7505 1040 0380 0365 74 nehmen wir auch Zahlungen von Gegenparteien nach Gewinn eines Prozesses, von Versicherungsleistungen, oder von Ihnen zur Weitergabe und vorübergehender Verwahrung entgegen. 


    Unter Umständen findet eine Verrechnung mit angefallenen Kosten statt. 

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